Lockerung des Sportverbots
Der Bundesrat hat am Mittwoch 29. April eine Lockerung des Sportverbots per 11. Mai beschlossen.
Damit wir am 11. Mai unsere Tore öffnen können, muss ein spezifisch auf auf unsere Anlage erstelltes Schutzkonzept vorliegen. Dieses Schutzkonzept gilt es so zu gestalten, dass es zwingend einzuhaltende Massnahmen, die uns vom BASPO und BAG auferlegt wurden, beinhaltet. Aufbauend auf den zwingenden Massnahmen vom Bund gibt es von Swisstennis ergänzende Empfehlungen, die soweit möglich auch eingebaut werden sollen. Wie die Empfehlungen umgesetzt werden, liegt in der Verantwortung der Clubvorstände und Betreibern der Anlagen.
Die Plätze wurden am Dienstag 28. April von der Firma Josef Tennisbau in Stand gestellt. Im Zuge der jährlichen Instandhaltungsarbeiten , wurden die Linien komplett erneuert. Sobald das Wetter wieder besser wird, werden wir die Unterlage noch einmal genau prüfen. Wir sind jedoch zuversichtlich, dass die Plätze am 11. Mai einwandfrei bespielbar sind.
Es wird mit Hochdruck daran gearbeitet, alle Massnahmen und Empfehlungen in unser Schutzkonzept zu integrieren und auf der Anlage umzusetzen. Bis am 09. Mai möchten wir alle Mitglieder informieren, wie unser Konzept aussieht.
Die Vorlage von Swisstennis sieht wie Folgt aus:
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